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Sonderwirtschaftszone

In der Region Kurgan werden die Arbeiten zur Schaffung der Sonderwirtschaftszone des Industrieproduktionstyps «Kurganskaja» durchgeführt.

Die Maßnahme zur Schaffung einer Sonderwirtschaftszone des Typs Industrieproduktion in der Region Kurgan ist im individuellen Programm der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region Kurgan für die Jahre 2020-2024 enthalten, das durch die Verordnung Nr. 422-р der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Februar 2020 genehmigt wurde.

Mit der Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone in der Region Kurgan, einem Gebiet mit wirtschaftlichem Sonderregime, sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Investitionsattraktivität der Region Kurgan gesteigert, neue Industrien geschaffen und neue High-Tech-Produkte hergestellt werden.

Für Investoren ist die Machbarkeit einer Sonderwirtschaftszone mit der Erschließung neuer Märkte, der Annäherung der Produktion an den Verbraucher, der Minimierung der Kosten durch den Wegfall von Zöllen und dem Einsatz billigerer Arbeitskräfte verbunden.

Steuerliche Vorteile:
1. Körperschaftssteuer:
Bundeshaushalt – 3%.
Das Gesetz eines Subjekts der Russischen Föderation kann den Steuersatz festlegen:
– 0% – während fünf Kalenderjahren, beginnend mit dem Steuerzeitraum, in dem der steuerpflichtige Gewinn zum ersten Mal erzielt wurde;
– 5 % – während des Zeitraums vom 6. bis einschließlich 10. Kalenderjahr, beginnend mit dem Besteuerungszeitraum, in dem die Gewinne zum ersten Mal steuerpflichtig wurden
– 13,5 % – nach 10 Kalenderjahren ab dem Besteuerungszeitraum, in dem das zu versteuernde Einkommen zum ersten Mal erzielt wurde.

2. Verkehrssteuer – 0%.
Residenten sind von der Beförderungssteuer befreit, wenn sie Maschinen zur Unterstützung von Tätigkeiten in der Sonderwirtschaftszone einsetzen.

3. Vermögenssteuer für die Organisationen – 0 % für 10 Jahre ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Immobilie für Buchhaltungszwecke registriert wurde, sofern die Bedingungen erfüllt sind:
– das Vermögen ist in der Bilanz des Residenten der Sonderwirtschaftszone berücksichtigt;
– das Vermögen wird zur Ausübung einer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone geschaffen oder erworben;
– das Vermögen wird auf dem Gebiet einer Sonderwirtschaftszone im Rahmen einer Vereinbarung über die Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone genutzt.

4. Grundsteuer – 0 %, wenn das Grundstück in einer Sonderwirtschaftszone liegt, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Monat, in dem das Eigentumsrecht an jedem Grundstück entsteht.

Freies Zollzonenregime – ausländische Waren werden innerhalb der Sonderwirtschaftszone ohne Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer, Sonder-, Antidumping- und Ausgleichszöllen in Verkehr gebracht und verwendet. Die Gesamtfläche der geschaffenen Sonderwirtschaftszone beträgt 267,8 Hektar (5 Standorte, insgesamt 29 Grundstücke).

Investitionsstandorte mit Sonderwirtschaftszonenregelung:
– Grundstück mit einer Fläche von 53,09 ha, gelegen: Kurgan, Siedlung Severny, Industriegebiet;
– Grundstück mit einer Fläche von 43,05 ha, gelegen: Kurgan, Ul. Omskay an der Kreuzung mit der Bundesstraße «Irtysch», Position 2;
– Grundstück mit einer Fläche von 127,6 ha, gelegen: Region Kurgan, Bezirk Ketovsky, Dorf Ikovka;
– Grundstück, Territorium des Industrieparks «GRE» [«Gebiet der Regionalentwicklung»] mit einer Fläche von 27,5 ha, gelegen: Region Kurgan, Kurgan, Ul. Burova-Petrova, 118.

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